Finanzierungsmöglichkeiten – Tagespflege am Bären

Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflege

Viele Angehörige sind überrascht, wie gut eine Tagespflege finanziert werden kann. Die Kosten werden zu großen Teilen von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung.

Pflegekasse & Pflegegrad

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5). Die Leistungen für Tagespflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.

Leistungen der Pflegekasse für Tagespflege

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 € / Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 € / Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 € / Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 € / Monat

Diese Beträge können für Betreuung, pflegerische Leistungen sowie Fahrdienst genutzt werden.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser kann ebenfalls für Tagespflege eingesetzt werden.

Eigenanteil

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden in der Regel:

  • Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee)
  • Investitionskosten

Wir erklären Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.

Weitere Leistungen der Pflegekasse

  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe)
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Kombination mit ambulanter Pflege möglich

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie bei:

  • Klärung des Pflegegrades
  • Anträgen bei der Pflegekasse
  • Individueller Kostenübersicht