Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflege
Viele Angehörige sind überrascht, wie gut eine Tagespflege finanziert werden kann. Die Kosten werden zu großen Teilen von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung.
Pflegekasse & Pflegegrad
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5). Die Leistungen für Tagespflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.
Leistungen der Pflegekasse für Tagespflege
- Pflegegrad 2: bis zu 721 € / Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 1.357 € / Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 1.685 € / Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 2.085 € / Monat
Diese Beträge können für Betreuung, pflegerische Leistungen sowie Fahrdienst genutzt werden.
Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser kann ebenfalls für Tagespflege eingesetzt werden.
Eigenanteil
Nicht von der Pflegekasse übernommen werden in der Regel:
- Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee)
- Investitionskosten
Wir erklären Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
- Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
- Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe)
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Kombination mit ambulanter Pflege möglich
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie bei:
- Klärung des Pflegegrades
- Anträgen bei der Pflegekasse
- Individueller Kostenübersicht