Finanzierungsmöglichkeiten
der Tagespflege

Viele Angehörige sind überrascht, wie gut eine Tagespflege finanziert werden kann. Die Kosten werden zu großen Teilen von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung.

Im Überblick

Was zur Finanzierung dazugehört

Pflegekasse & Pflegegrad

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5). Die Leistungen für Tagespflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.

Entlastungsbetragessen

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser kann ebenfalls für Tagespflege eingesetzt werden.

Leistungen der Pflegekasse für Tagespflege

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 € / Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 € / Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 € / Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 € / Monat
Diese Beträge können für Betreuung, pflegerische Leistungen sowie Fahrdienst genutzt werden.

Eigenanteil

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden in der Regel:
Wir erklären Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie bei: