Finanzierungsmöglichkeiten
- Finanzierung & Unterstützung
Finanzierungsmöglichkeiten
der Tagespflege
Viele Angehörige sind überrascht, wie gut eine Tagespflege finanziert werden kann. Die Kosten werden zu großen Teilen von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung.
Im Überblick
Was zur Finanzierung dazugehört
Pflegekasse & Pflegegrad
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5). Die Leistungen für Tagespflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt.
Entlastungsbetragessen
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser kann ebenfalls für Tagespflege eingesetzt werden.
Leistungen der Pflegekasse für Tagespflege
- Pflegegrad 2: bis zu 721 € / Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 1.357 € / Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 1.685 € / Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 2.085 € / Monat
Eigenanteil
Nicht von der Pflegekasse übernommen werden in der Regel:
- Entlastung für Angehörige
- Investitionskosten
Wir erklären Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
- Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
- Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe)
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Kombination mit ambulanter Pflege möglich
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie bei:
- Klärung des Pflegegrades
- Anträgen bei der Pflegekasse
- Individueller Kostenübersicht